G. Reiser Immobilienverwaltung informiert zu Mieterfragen
An Mieterfragen scheiden sich mitunter die Geister: Ob Ungeziefer in der Wohnung, störende Grillpartys der Nachbarn oder Schimmel in der Wohnung – Reiser Immobilien informiert im Blog über gesetzliche Regelungen und gibt konkrete Tipps zum Umgang mit Problemen im Rahmen eines Mietverhältnisses. Gerhard Reiser ist gemeinsam mit Frank Reiser Geschäftsführer der G. Reiser Immobilienverwaltung GmbH in Kirchheim unter Teck und weiß um die Sorgen von Mietern. Probleme mit den Nachbarn können den Alltag von Mietern sehr belasten. Wer jedoch die gesetzlichen Regelungen kennt, ist aus rechtlicher Sicht auf der sicheren Seite.
G. Reiser Immobilienverwaltung kennt sich mit der aktuellen Gesetzgebung aus
Ein Beispiel: Heutzutage sind Aufzüge in vielen Wohnimmobilien selbstverständlich. Mieter, die ihre Wohnung nicht mit dem Aufzug erreichen können, müssen sich jedoch nicht an den Kosten beteiligen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Häuser, die in mehrere Gebäude aufgeteilt sind und nicht in allen Quergebäuden Aufzüge bereithalten. Für Erdgeschossmieter, die den Aufzug faktisch nicht nutzen, gilt diese Regelung aber nicht. Sie müssen trotzdem anteilig Betriebskosten zahlen. G. Reiser Immobilien empfiehlt Mietern, sich regelmäßig über Gesetzesänderungen zu sämtlichen Themen im Bereich Mietrecht zu informieren. Vielen Mietern ist beispielsweise nicht bewusst, dass sie auch während Urlaubszeiten und Auslandsaufenthaltungen für die Einhaltung ihrer Pflichten verantwortlich sind. Mieter müssen dabei sicherstellen, dass eine eventuell abgeschlossene Vereinbarung zur Treppenhausreinigung eingehalten und ihre Wohnung für Notfälle erreichbar sein muss. Weiteren Mieterfragen gehen die Experten der G. Reiser Immobilienverwaltung im Blogbereich nach.